Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert als Finanzierungsform urkundlich auf. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens; also keinen festen Zins. Die Genussrechte nehmen am Erfolg (Gewinn) der ROTARK GmbH aber auch an Verlusten teil. Die Genussrechte werden als Namensgenussrechte ausgegeben und in ein Genussrechtsregister eingetragen. Die Übertragbarkeit ist aus kapitalmarktrechtlichen Gründen eingeschränkt. Die Genussrechte werden dementsprechend als sogenannte vinkulierte Namensgenussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben.
Es besteht keine Nachschussverpflichtung. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.
Grunddividende 5 % p. a.
Mindestzeichnung 10.000,- EUR
Laufzeit min. 7 Jahre
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)
Genussrechte
Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
Anspruch auf Dividendenzahlung
Anspruch auf Überschussdividende
Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Mindestens 7 volle Jahre
2,5 Mio. Euro
Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Einmaleinlage ab 10.000,- Euro
Grunddividende: 5 % p. a. des Beteiligungsbetrages
Gewinnbeteiligung anteilig
Alle Genussrechtsbeteiligten nehmen anteilig an einem eventuellen Jahresfehlbetrag bis zu 100 % der Einlage teil.
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse.
1 x jährlich
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